Um den Anforderungen hinsichtlich der Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz durch den EU AI Act vom 1. August 2024 zu entsprechen, ist in Unternehmen innerhalb der EU der Bedarf nach Regelabsprachen zwischen Management und Interessenvertretung zum Themenfeld KI entstanden. Die Betriebsvereinbarung regelt arbeitsrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen im Rahmen des EU-AI-Acts und unterstützt Unternehmen dabei sich als vertrauenswürdig darzustellen. Eine Muster-Betriebsvereinbarung setzt an dieser Stelle an und stellt dem Management und den Interessensvertretungen eine arbeits- und datenschutzrechtlich abgesicherte Vorlage für die Regulierung von KI im Betrieb zur Verfügung.

Entwicklungsstand

Erste Erprobung in der Praxis

Wissenschaftliche Fundierung

Entwicklung und Konkretisierung

Erste Erprobung in der Praxis

Evaluierung und Optimierung

Fertig für den praktischen Einsatz

Welches Problem liegt in vielen Unternehmen vor?

Die Einführung von KI in Unternehmen konfrontiert Unternehmen mit einer Vielzahl von Herausforderungen. Diese können sich beispielsweise auf Aspekte wie die Arbeitsorganisation, Qualifikationsanforderungen, Entgelt, Datenschutz oder dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz beziehen und betreffen somit unmittelbar die Beschäftigten, die direkt oder indirekt von dem Einsatz der KI betroffen sind. In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, werden im Hinblick auf diese Fragestellungen Betriebsvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Spätestens aufgrund des Inkrafttreten des EU AI Acts am 01.08.2024 besteht hinsichtlich der oben genannten Herausforderungen aus arbeitsrechtlicher Perspektive eine gesetzliche Anforderung, welche durch die Erstellung einer Betriebsvereinbarung unter Zuhilfenahme einer Muster-Betriebsvereinbarung KI adressiert werden kann. Durch die Muster-BV KI wird den Unternehmen dabei ein Muster für die Ausgestaltung betriebsspezifischer Regelungen – wie Betriebsvereinbarungen, falls ein Betriebsrat vorhanden ist – für den Einsatz von KI an die Hand gegeben. Doch auch Unternehmen ohne Betriebsrat oder mit alternativen Vertretungsorganisation können entsprechende Vereinbarung abschließen.

Wie trägt das Tool zur Lösung des Problems bei?

Die Musterbetriebsvereinbarung bietet eine arbeits- und datenschutzrechtlich abgesicherte sowie EU AI Act konforme Grundlage für die Erstellung einer betriebsspezifischen Rahmenbetriebsvereinbarung bzw. betriebs- und anwendungsspezifischer Betriebsvereinbarungen für den Einsatz von KI.

Wie wird das Tool im Unternehmen angewandt?

Bei der Muster-BV KI handelt es sich um ein Self-Service Tool, welches für betriebliche Akteur*innen eine konkrete Handlungsorientierung für die Bewältigung der arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei der Einführung und der Anwendung von KI im Unternehmen durch den Abschluss betrieblicher Regelungen – wie Betriebsvereinbarungen – darstellt. Die Muster-Betriebsvereinbarung ist als Hilfestellung sowohl an das Management als auch an die  Interessenvertretungen  gerichtet und beinhaltet regelungsrelevante arbeitspolitische Themen zu Technik – Organisation – Personal. Um diesen Prozess zu begleiten, kann die Muster-BV KI auch mit dem humAIne tool-box Inhalt der Mitbestimmungsdialoge kombiniert werden. Dabei handelt es sich um ein dreistufiges Workshopmodell, welche auf dem methodischen Ansatz der Transferforschung basiert.

Mit welchem (zeitlichem) Aufwand für das Unternehmen geht die Einwendung einher?

Es handelt sich um eine Musterbetriebsvereinbarung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die als Grundlage für die Ausarbeitung von unternehmensspezifischen Vereinbarungen herangezogen werden kann. Somit ist der Einsatz der Muster-BV insbesondere mit der Beschleunigung der Ausgestaltungs- und Verhandlungsprozesse von Betriebsvereinbarungen oder anderen betrieblichen Regelungen mit dem Gegenstand des Einsatzes von KI im Unternehmen verbunden.

Welchen Mehrwert stiftet das Tool im Unternehmen?

Es handelt sich um ein beteiligungsorientiertes und transparentes Vorgehen beim Einsatz von vertrauenswürdiger KI im Unternehmen. Eine Betriebsvereinbarung fördert nicht nur beim Management eine Planungs- und Arbeitsrechtssicherheit im Kontext des EU AI Acts, sondern reduziert auch bei den Beschäftigten arbeitsbezogene Unsicherheiten, die durch KI-Systeme auftreten können.

Wiss. Veröffentlichungen

Haipeter, Thomas / Wannöffel, Manfred / Daus, Jan-Torge / Schaffarczik, Sandra (2024). Human-centered AI through employee participation. In: Frontiers in artificial intelligence, 7.

Wannöffel, Manfred / Daus, Jan-Torge / Kötter, Julius / Niewerth, Claudia / Repp, Riema / Schaffarczik, Sandra (2024). „Da geht echt viel verloren !“ – Betriebliche Interessenvertretung unter Remote-Bedingungen. In: WSI-Mitteilungen, 77(4), S. 296–304.

Wannöffel, Manfred (2024). Qualifikation als primäre Machtressource. In: Stefan Berger/Andrea Hohmeyer (Hrsg.), Betriebsräte in deutschen Unternehmen von der Weimarer Republik bis heute (1. Auflage), S. 171–188. Köln, Weimar: Böhlau Verlag Köln.

Weiterführende Links

https://artificialintelligenceact.substack.com/about

Das Tool wurde in der Pilotanwendung mit der Doncasters Precision GmbH in Bochum auf Grundlage der Workshopmethode der Mitbestimmungsdialoge in drei Schritten konzipiert und angewandt.

Dabei wurden zunächst in einem Orientierungsworkshop (1) mit der Geschäftsführung und dem BR betriebliche Anwendungs- und Einsatzszenarien für KI im Unternehmen eruiert. Als Ergebniswurden auf Grundlage dieser Erkenntnisse Pilotbereiche festgelegt. In Identifikationsworkshop (2) mit dem BR von DPC Bochum wurden dann betriebliche Handlungsfelder identifiziert, die im Kontext der Einführung von KI aus der Perspektive des BR regulierungsrelevant sind. In diesem Zusammenhang wurde überprüft, inwiefern auf der einen Seite auf bereits bestehende Betriebsvereinbarungen  (zum Beispiel zur Datenschutzgrundverordnung-DSGVO) aufgebaut werden kann und andererseits welche besonderen regulierungsrelevanten Themenfelder eine Betriebsvereinbarung KI adressieren muss. Diese Themenfelder wurden anschließend in Dialogworkshops (3) mit dem BR von DPC Bochum inhaltlich erarbeitet und in Form eines Entwurfs für eine RBV-KI festgehalten und dem Arbeitgeber übermittelt. Da die Verhandlung über die Rahmenbetriebsvereinbarung bei DPC Bochum im Dezember 2024 noch andauern, konnte der Einsatz der Vereinbarung sowie deren Wirkung auf den KI-Einsatz noch nicht abschließend evaluiert werden.

AnsprechpartnerInnen
Alexander Ranft
Alexander Ranft
RUB/IGM